Gesetzlich vorgeschriebene allgemeine Weiterbildung für Fahrlehrer nach § 33 a (1) FahrlG
3- tägig
Alle 4 Jahre musst du als Fahrlehrer an einer Weiterbildung
nach § 33 a teilnehmen.
Unsere Themenauswahl
- Fahrlehrerrecht
- Fahrlehrerlaubnisverordnung
- Steuerregelungen 2010
- Pädagogik in der Fahrschule
- Moderne Fahrzeugtechnik
- Versicherungsrecht
- PC Prüfung
- Die erfolgreiche Fahrschul- Zertifizierung von Fahrschule
- ältere Menschen im Straßenverkehr
- Neuerungen der StVO und StVZO
- Neuer Bußgeldkatalog
- NEU: Hauptsache gesund- oder- besser es schmeckt?!
- Fahrerassistenzsysteme
An allen drei Tagen gibt es Frühstück, warmes Mittagessen, Erfrischungsgetränke und Kaffee, so viel Sie mögen!!
Die Themen vom 13.06.2012 - 15.06.2012:
13.06.2012: Neuerungen aus dem Straßenverkehrsrecht
Hauptsache gesund! Oder: besser es schmeckt?
14.06.2012: Drogen im Straßenverkehr
Steuerrechtliche Neuerungen
15.06.2012: Theorieunterricht als Instrument zur Kundengewinnung
Neuerungen aus dem Straßenverkehrsrecht
Kontaktdaten Fahrlehrer- Fachschule
Telefon: 0 23 03/97 93 9-70
Fax: 0 23 03/97 93 9 -75

