Jeder Fahrer, der ein kennzeichnungspflichtiges Gefahrgut befördern möchte, muss gemäß Kapitel 8.2 (ADR) besonders geschult werden. Des weiteren muss der Fahrer über eine gültige Fahrerlaubnis für das zum Gefahrguttransport vorgesehene Fahrzeug verfügen und eine Prüfung als Gefahrgutfahrer vor der Industrie- und Handelsammer (IHK) ablegen. Der Unterricht dauert drei Tage.
Inhalt Basiskurs (Stückguttransport) gemäß IHK
- allgemeine Vorschriften
- Überwachung der Beörderung
- Erste Hilfe, Verkehrssicherung, Feuerlöschübung
- Zusammenladen in Fahrzeugen und Containern
- Vorschriftsmaßnahmen beim Be- und Endladen von Gefahrgütern
- Haftung, Ordnungswidrigkeiten
- Bezettelung und Kennzeichnung
- Umgang mit Versandstücken, Ladungssicherung (praktische Übung)
- Kenntnisse über Schutzmaßnahmen
- Begleit- und Beförderungspapiere
- Tunnelregelungen
Abschluss
Zum Ende des Kurses muss eine schriftliche Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer abgelegt werden. Nach der bestandenen Prüfung wird von der IHK eine ADR-Bescheinigung ausgestellt.
Gebühren
245,00 EUR pro Teilnehmer
In den Gebühren sind Lehrmittel und Prüfungsgebühren inbegriffen.

