Was kommt auf die Fahrer zu?

Die Grundqualifikation und Weiterbildung

Die Grundqualifikation betrifft alle Neueinsteiger in den Beruf, deren Lkw-Führerschein nach dem
10.09.2009 bzw. Bus-Führerschein nach dem 10.09.2008 ausgestellt wurde.

Die Grundqualifikation kann auf drei Wegen erworben werden:

KOM-Fahrer, die den Führerschein vor dem 10.09.2008 bzw. Lkw-Fahrer vor dem 10.09.2009 ausgestellt bekommen haben, müssen keine Grundqualifikation nachweisen!

Für diese Fahrer ist jedoch eine Weiterbildung pflicht!

Bus-Führerschein vor dem 10.09.2008 --> Weiterbildung
Bus-Führerschein nach dem 10.09.2008 --> Grundqualifikation

Lkw-Führerschein vor dem 10.09.2009 --> Weiterbildung
Lkw-Führerschein nach dem 10.09.2009 --> Grundqualifikation

Eine erste Weiterbildung ist innerhalb von 5 Jahren nach dem Erwerb der Grundqualifikation (sofern notwendig) zu absolvieren.

Betrifft mich das Ganze?

Es gilt für alle Fahrer, die im Güterverkehr, Personenverkehr oder Werkverkehr gewerblich fahren und Fahrzeuge lenken, für die ein Führerschein der Klasse C1/C oder D1/D erforderlich ist.

Achtung! Das betrifft auch Aushilfsfahrer bzw. Aushilfsfahrten.

 

 

Ihre Ansprechpartner

Herr Steffen John
E-Mail: steffen.john@move-unna.de

Frau Sandra Harte
E-Mail: sandra.harte@move-unna.de
Telefon (0 23 03) 258878
Telefax (0 23 03) 258871