Alle 5 Jahre müssen LKW-Fahrer/in 35 Stunden an einer Weiterbildung teilnehmen.
Das Gleiche gilt für LKW-Fahrer/in die eine Grundqualifikation oder eine beschleunigte Grundqualifikation erworben haben, auch hier muss nach 5 Jahren eine Weiterbildung absolviert werden.
- entweder eine Ausbildungsdauer von 35 Zeitstunden innerhalb von 5 Tagen
- oder 5 einzelne Tage von mindestens 7 Zeitstunden pro Tag ( z. B. ein Samstag im Jahr )
wichtig: die Weiterbildung beinhaltet keine Prüfung
Die Schlüsselzahl 95 in Feld 12 auf der Rückseite des Führerscheins dient als Nachweis für die absolvierte Weiterbildung.
Die Weiterbildung setzt sich aus fünf verschiedenen Lernfeldern zusammen:
- Lernfeld 1: Fahr- und Spartraining (mit Fleet Board)
- Lernfeld 2: Ladung und Logistik
- Lernfeld 3: Recht und Soziales
- Lernfeld 4: Gesund und sicher
- Lernfeld 5: Wettbewerb und Ansehen
LKW-Fahrer/in, die ihre Fahrerlaubnis vor dem 10.09.2009 erworben haben, haben unter bestimmten Voraussetzung eine Übergangsfrist bis 10.09.2016 um eine Weiterbildung zu absolvieren:
Beispiel: Verlängerung der Fahrerlaubnis nach dem 50. Lebensjahr
- füllt das Ablaufdatum des Führerscheins nach dem 10.09.2016, ist die erste Weiterbildung bis zum 10.09.2014 zu absolvieren
- fällt das Ablaufdatum des Führerscheins in den Zeitraum zwischen 10.09.2014 und 10.09.2016, so ist die erste Weiterbildung zum Ablaufdatum des Führerscheins vorzulegen
Wenn sie noch weitere Fragen zur Weiterbildung oder zu den jeweiligen Weiterbildungsterminen haben,geben wir Ihnen gern Auskunft.
Für das leibliche Wohl ist gesorgt.
PS.: Strafen !!!
Das Anordnen bzw. Zulassen von Fahrten ohne entsprechende Qualifikation kann für Unternehmen ein Bußgeld in Höhe von 400,- Euro je Arbeitsschicht, für Fahrer bei vorsätzlichem Handeln von 100,- Euro je Arbeitsschicht bedeuten.

