G�terkraftverkehr

Alle 5 Jahre müssen LKW-Fahrer/in 35 Stunden an einer Weiterbildung teilnehmen.

Das Gleiche gilt für LKW-Fahrer/in die eine Grundqualifikation oder eine beschleunigte Grundqualifikation erworben haben, auch hier muss nach 5 Jahren eine Weiterbildung absolviert werden.

wichtig: die Weiterbildung beinhaltet keine Prüfung

Die Schlüsselzahl 95 in Feld 12 auf der Rückseite des Führerscheins dient als Nachweis für die absolvierte Weiterbildung.

Die Weiterbildung setzt sich aus fünf verschiedenen Lernfeldern zusammen:

LKW-Fahrer/in, die ihre Fahrerlaubnis vor dem 10.09.2009 erworben haben, haben unter bestimmten Voraussetzung eine Übergangsfrist bis 10.09.2016 um eine Weiterbildung zu absolvieren:      

Beispiel: Verlängerung der Fahrerlaubnis nach dem 50. Lebensjahr 

Wenn sie noch weitere Fragen zur Weiterbildung oder zu den jeweiligen Weiterbildungsterminen haben,geben wir Ihnen gern Auskunft.

Für das leibliche Wohl ist gesorgt.

PS.: Strafen !!!

Das Anordnen bzw. Zulassen von Fahrten ohne entsprechende Qualifikation kann für Unternehmen ein Bußgeld in Höhe von 400,- Euro je Arbeitsschicht, für Fahrer bei vorsätzlichem Handeln von 100,- Euro je Arbeitsschicht bedeuten.

Termine

MOVE Unna

Nach Absprache

Preise für einzelne Module

Lernfeld 1: 94,60 Euro

Lernfeld 2: 94,60 Euro

Lernfeld 3: 94,60 Euro

Lernfeld 4: 94,60 Euro

Lernfeld 5: 94,60 Euro

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MOVE Dortmund

Nach Absprache

Preise für einzelne Module

Lernfeld 1: 94,60 Euro

Lernfeld 2: 94,60 Euro

Lernfeld 3: 94,60 Euro

Lernfeld 4: 94,60 Euro

Lernfeld 5: 94,60 Euro