Neueinsteiger, Umsteiger oder Quereinsteiger?

Neueinsteiger im Sinne des BKrFQG

erworben hat!

 

Umsteiger im Sinne des BKrFQG sind Fahrer und Fahrerinnen im Güterverkehr, die ihre Tätigkeit auf den Personenverkehr ausweiten oder Fahrer und Fahrerinnen im Personenverkehr , die ihre Tätigkeit auf den Güterverkehr ausweiten oder ändern.

Sie besitzen bereits eine Grundqualifikation für den Personenverkehr oder Güterverkehr und müssen in einer ergänzenden Prüfung nur die Kenntnisse nachweisen, welche Kraftfahrzeuge betreffen, die Gegenstand der neuen Grundqualifikation sind.

 

Quereinsteiger im Sinne des BKrFQG sind Inhaber einer Fachkunde-Bescheinigung (Sach und Fachkunde Güterverkehr/Personenverkehr).

Ihre Ansprechpartner

Herr Steffen John
E-Mail: steffen.john@move-unna.de

Frau Sandra Harte
E-Mail: sandra.harte@move-unna.de
Telefon (0 23 03) 258878
Telefax (0 23 03) 258871