Neueinsteiger im Sinne des BKrFQG
- ist jeder KOM-Fahrer der die Fahrerlaubnis nach dem Stichtag 10.09.2008
- ist jeder Lkw-Fahrer der die Fahrerlaubnis nach dem Stichtag 10.09.2009
erworben hat!
Umsteiger im Sinne des BKrFQG sind Fahrer und Fahrerinnen im Güterverkehr, die ihre Tätigkeit auf den Personenverkehr ausweiten oder Fahrer und Fahrerinnen im Personenverkehr , die ihre Tätigkeit auf den Güterverkehr ausweiten oder ändern.
Sie besitzen bereits eine Grundqualifikation für den Personenverkehr oder Güterverkehr und müssen in einer ergänzenden Prüfung nur die Kenntnisse nachweisen, welche Kraftfahrzeuge betreffen, die Gegenstand der neuen Grundqualifikation sind.
Quereinsteiger im Sinne des BKrFQG sind Inhaber einer Fachkunde-Bescheinigung (Sach und Fachkunde Güterverkehr/Personenverkehr).

