Alle 5 Jahre müssen alle BUS-Fahrer/innen 35 Stunden an einer Weiterbildung teilnehmen.
Das Gleiche gilt nach dem Erwerb der Grundqualifikation oder beschleunigten Grundqualifikation, auch hier muss nach 5 Jahren eine Weiterbildung absolviert werden.
- entweder eine Ausbildungsdauer von 35 Zeitstunden innerhalb von 5 Tagen
- oder 5 einzelne Tage von mindesten 7 Zeitstunden pro Tag ( z. B. ein Samstag im Jahr )
wichtig, die Weiterbildung beinhaltet keine Prüfung
Die Schlüsselzahl 95 im Feld 12 auf der Rückseite des Führerscheins dient als Nachweis für die absolvierte Weiterbildung.
Die Weiterbildung setzt sich aus fünf verschiedenen Lernfeldern zusammen:
- Lernfeld 1: Fahr- und Spartraining
- Lernfeld 2: Fahrdynamik und Assistenzsysteme
- Lernfeld 3: Recht und Soziales
- Lernfeld 4: Gesund und Sicher
- Lernfeld 5: Wettbewerb und Ansehen
BUS-Fahrer/in, die ihre Fahrerlaubnis vor dem 10.09.2008 erworben haben, haben unter bestimmten Voraussetzungen eine Übergangsfrist bis 10.09.2015 um eine Weiterbildung zu absolvieren:
Beispiel: Verlängerung der Fahrerlaubnis nach dem 50. Lebensjahr
- füllt das Ablaufdatum des Führerscheins nach dem 10.09.2015, ist die erste Weiterbildung bis zum 10.09.2013 zu absolvieren
- fällt das Ablaufdatum des Führerscheins in den Zeitraum zwischen 10.09.2013 und 10.09.2015, so ist die erste Weiterbildung zum Ablaufdatum des Führerscheins vorzulegen
Wenn sie noch Fragen zur der Weiterbildung oder Weiterbildungsterminen haben, geben wir Ihnen gern Auskunft.
Für das leibliche Wohl ist gesorgt.
PS.: Strafe !!!
Das Anordnen bzw. Zulassen von Fahrten ohne entsprechende Qualifikation kann für Unternehmen ein Bußgeld in Höhe von 400,- Euro je Arbeitsschicht, für Fahrer bei vorsätzlichem Handeln von 100,- Euro je Arbeitsschicht bedeuten.


